Für Sie in Pfullingen
„Im Moment ist Abstand Ausdruck von Fürsorge.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel, 18. März 2020
Die strenge behördliche Anordnungen zum Schutz vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-Virus (COVID-19) schränken das private und wirtschaftliche Leben in unserem Land schmerzhaft ein. Auch bei Behörden und Gerichten kommt es zu Schließungen und deutlich längeren Bearbeitungszeiten.
Beurkundungen und Beglaubigungen dürfen aber weiterhin durchgeführt werden, wobei allerdings auch hier die überragende Notwendigkeit einer Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 zu beachten ist. Notarielle Dienstleistungen sind unabdingbarer Teil der vorsorgenden Rechtspflege, und unser Rechtsstaat muss auch und gerade in schwierigen Zeiten funktionieren. Wir stehen für Sie und Ihre Anliegen weiterhin gerne zur Verfügung, wenn auch bis auf Weiteres eingeschränkt.
Meine Notarstelle wird aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und der hierzu gebotenen Maßnahmen für unbestimmte Zeit als „Notbetrieb“ betrieben.
Wir sind bestrebt, eine Beurkundungstätigkeit an der Notarstelle für notwendige Rechtsgeschäfte möglichst ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Bis auf Weiteres wird allerdings der Geschäftsgang an der Notarstelle – auch durch externe Einflüsse – spürbar eingeschränkt. Bitte rechnen Sie insbesondere mit – auch unerwarteten – (vorläufigen) Terminabsagen, Terminverschiebungen, Wartezeiten sowie verlängerten Vorbereitungs- und Vollzugszeiten.
Auch bei der Annahme von Telefongesprächen und bei der Beantwortung von Anfragen (auch per E-Mail oder Post) ist mit deutlichen Verzögerungen zu rechnen. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.
Wir haben unsere Abläufe an der Notarstelle an die derzeitigen Anforderungen an Hygiene und Schutz vor Krankheitsübertragung angepasst.
All diese Maßnahmen geschehen aus Verantwortung für meine Mitarbeiterinnen, für Sie und die Gesellschaft als solche. Erste Priorität ist die Verlangsamung der Ausbreitung des COVID-19. Bedenken Sie, dass notarielle Beurkundungen oftmals unter Beteiligung älterer Menschen durchgeführt werden, deren Schutz vor einer Infektion unsere besondere Aufmerksamkeit gelten muss.
Wenn Sie an der Beurkundung zum Eigenschutz persönlich nicht teilnehmen möchten oder können, gibt es hierfür in der Regel Vollmachten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen wollen, da Sie zu der Überzeugung gelangt sind, dass die Beurkundung nicht eilbedürftig ist und verschoben werden kann, geben Sie uns bitte Bescheid.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es aufgrund von aktuellen Entwicklungen auch zu weiteren Änderungen, insbesondere auch der Öffnungs- und Telefonzeiten kommen kann.
Ich bitte Sie, folgendes unbedingt zu beachten:
- Bitte betreten Sie die Notarkanzlei nicht, wenn Sie Krankheitssymptome des COVID-19 (Fieber, Husten, Atembeschwerden) haben, in den letzten Wochen in einem Corona-Risikogebiet waren oder aus sonstigen Gründen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus vorliegen könnte.
- Das Betreten der Notarkanzlei ist derzeit nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular) möglich. Besuche ohne zuvor vereinbarten Termin müssen wir leider abweisen.
- Besprechungstermine finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.
- Unterlagen können nicht mehr persönlich abgegeben werden, sondern müssen in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Erdgeschoss eingeworfen werden.
- Die Notarkanzlei darf nur betreten, wessen Anwesenheit zu einem konkret vereinbarten Beurkundungstermin notwendig ist. Die Anwesenheit nicht notwendiger Begleitpersonen (leider auch von Verwandten, Freunden und Kindern) ist leider nicht zugelassen, auch nicht im Wartebereich.
Bleiben Sie gesund!
Notarin Simone Lang und das gesamte Team
Stand: 22. März 2020
Philosophie
Eine sichere und ausgewogene Vertragsgestaltung, die die Interessen der Beteiligten optimal umsetzt, ist für uns selbstverständlich und wichtigster Anspruch an unsere Arbeit.
Vertrauen
Sie vertrauen uns bedeutende und sensible Informationen über Personen, Sachen oder Unternehmen an. Dieses Vertrauen möchten wir rechtfertigen, indem wir für Sie die optimale Gestaltung entwickeln. In Ihrem Auftrag sorgen wir dafür, dass Risiken erkannt, verständlich dargestellt und nach Möglichkeit vermieden werden. Damit erhalten Sie Sicherheit und eine Entscheidungsgrundlage in Fragen, die für Sie mit weitreichenden wirtschaftlichen oder persönlichen Folgen verbunden sind.
Objektiv
Die Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Anders als Rechtsanwälte treten Notare nicht für die Interessen einer Partei auf, sondern sind unparteiische Vermittler zwischen den teils gegensätzlichen Parteiinteressen.
Erfahrung
Neben unserer fundierten Rechtskenntnis sowie der jahrelangen Erfahrung trägt das gesamte Team zum Erfolg bei. Sie befinden sich von Beginn an in den besten Händen.
LEISTUNGEN
Schwerpunkte sind das Beraten und Gestalten von Verträgen in folgenden Rechtsgebieten
Beratung & Beurkundung
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die rechtssichere Beurkundung. Dabei ist es unerlässlich, Sie bei der Wahl und Gestaltung Ihrer Verträge zu beraten. Der Entwurfstext eines zu beurkundenden Sachverhalts wird mit Ihnen abgestimmt. Nach der Beurkundung sorgen wir für die zuverlässige Abwicklung.
Immobiliengeschäfte
Beim Kauf von Grundstücken oder anderen Immobilien, z.B. Eigentumswohnungen, stehen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel. Ebenso ist die Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung, meist sowohl für Schenker als auch für den Beschenkten, ein bedeutender Augenblick im Leben. Deshalb hat der Gesetzgeber die Einschaltung des Notars bei Grundstücksgeschäften vorgeschrieben.
Unternehmen
Unternehmer brauchen rechtssichere, individuelle und schnelle Lösungen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Gründung, der Umwandlung, im Tagesgeschäft, bei großen Transaktionen und bei der Auflösung. Hier ist eine gute und enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern unerlässlich.
Erbrecht & Erbfolge
Die Regelung eines geordneten Vermögensübergangs auf die nächste Generation ist für viele Menschen eine der wichtigsten rechtlichen Gestaltungsaufgaben. Ein klar, unzweideutig abgefasstes und beurkundetes Testament stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Ehe & Familie
Das gesetzliche Ehemodell passt heute nicht mehr für alle Paare. Lassen Sie sich zu den vertraglichen Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Partnerschaft und für andere familiäre Belange beraten. Eine verträgliche Regelung von Rechten, sowie eine evtl. geordnete Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen einfühlsamer und praxisorientierter Beratung.
Vorsorgevollmacht
In Notsituationen und bei Krankheit kann man nicht immer selbst die nötigen Entscheidungen treffen. In diesen Fällen ist es gut zu wissen, dass sich eine Vertrauensperson in Ihrem Sinn darum kümmern wird. Geben Sie Ihren Angehörigen und Ärzten rechtzeitig die nötigen Befugnisse und Anweisungen. Durch eine Beurkundung sichern Sie die Akzeptanz im Rechtsverkehr.
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